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Unser Zusammenleben ist durch eine Vielzahl von Gesetzen umfassend geregelt. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland lässt sich grob in zwei Teilbereiche unterteilen: Zum einen in das Zivilrecht, das die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander ordnet. Zum anderen in das öffentliche Recht, das Verpflichtungen und Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat festschreibt.

Einen besonderen Teilbereich des öffentlichen Rechts stellt das Strafrecht dar. Der Staat hat sich hier bedeutungsvolle Eingriffsbefugnisse geschaffen, die bis zum Entzug der persönlichen Freiheit reichen. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen.
Die Tatbestände werden in mehreren Abschnitten detailliert aufgeführt.

Im Laufe eines Strafverfahrens sieht der Betroffene sich der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gegenüber. Als Inhalt der Strafverteidigung sehen wir es, die Wahrnehmung der verfassungs- und verfahrensmäßigen Rechte des Beschuldigten sicherzustellen und ihn bestmöglich vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Für den Angeklagten verbindet sich mit einer Verurteilung oftmals erheblicher Prestigeverlust bis zur Beeinträchtigung der beruflichen und privaten Zukunft. Das Ziel der Strafverteidigung sollte daher nach Möglichkeit im Freispruch des Mandanten liegen.

Wir haben uns seit Jahren ausschließlich auf das Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung spezialisiert.

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