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Unser Zusammenleben ist durch eine Vielzahl von Gesetzen umfassend
geregelt. Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland lässt
sich grob in zwei Teilbereiche unterteilen: Zum einen in das Zivilrecht,
das die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander ordnet.
Zum anderen in das öffentliche Recht, das Verpflichtungen
und Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat festschreibt.
Einen
besonderen Teilbereich des öffentlichen Rechts stellt das
Strafrecht dar. Der Staat hat sich
hier bedeutungsvolle Eingriffsbefugnisse geschaffen, die bis zum
Entzug der persönlichen Freiheit reichen. Das Strafgesetzbuch
unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen.
Die Tatbestände werden in mehreren Abschnitten detailliert
aufgeführt.
Im
Laufe eines Strafverfahrens sieht der Betroffene sich der Polizei,
der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gegenüber. Als Inhalt
der Strafverteidigung sehen wir es, die Wahrnehmung der verfassungs-
und verfahrensmäßigen Rechte des Beschuldigten sicherzustellen
und ihn bestmöglich vor staatlichen Eingriffen zu schützen.
Für den Angeklagten verbindet sich mit einer Verurteilung
oftmals erheblicher Prestigeverlust bis zur Beeinträchtigung
der beruflichen und privaten Zukunft. Das Ziel der Strafverteidigung
sollte daher nach Möglichkeit im Freispruch des Mandanten
liegen.
Wir
haben uns seit Jahren ausschließlich auf das Gebiet des
Strafrechts und der Strafverteidigung spezialisiert.

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